Verkehrsrecht


Unzulässige Hausdurchsuchung wegen Fahrerfeststellung bei Geschwindigkeitsübertretung 

– BVerfG vom 14.07.2016 – Az. 2 BvR 2748/14
Die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist jedenfalls dann unverhältnismäßig und damit unzulässig, wenn es sich um eine Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften handelt, die bei Erstbegehung im Regelfall kein Fahrverbot nach sich zieht, und angesichts der guten Qualität der vorhandenen Beweismittelfotos die erfolgversprechende Möglichkeit einer Identitätsfeststellung aufgrund eines anthropologischen Gutachtens besteht. 

„Blitzer-App“ verboten 

– OLG Rostock vom 22.02.2017 – Az. 21 Ss OWi 38/17 (Z)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dieser Tatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist auch dann erfüllt, wenn ein Autofahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte „Blitzer-App“ installiert ist.....


Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab 
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot, wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann.  (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).

OLG-Urteil zur prozessualen Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen

– OLG Nürnberg vom 10.08.2017 – Az. 13 U 851/17
Als erstes Oberlandesgericht hat nun das OLG Nürnberg entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Die Richter begründeten dies mit dem berechtigten Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör......

Section Control: Messverfahren ist zulässig

Section Control ist ein in Deutschland relativ neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle. Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern dessen Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten. Bisher war es rechtlich umstritten. Ein Pilotprojekt auf der B6 wurde daher gerichtlich überprüft und vom OVG Lüneburg für zulässig erachtet (Urteil vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19). 

Geblitzt: Tempomessung muss nachvollziehbar sein.

Geschwindigkeitsmessung muss nachprüfbar sein 
Geschwindigkeitsmessung muss fair, korrekt und nachprüfbar sein. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18) hat entschieden, dass einem Verteidiger alle Informationen, die von einem Messgerät erfasst wurden, zur Verfügung gestellt werden müssen – auch die Rohmessdaten. Nur dann erhalte der Autofahrer wirklich alle Informationen, die er braucht, um einen eventuellen Messfehler festzustellen.


OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21

Vorrang des Linienbusses an Haltestelle setzt rechtzeitige Anzeige gegen sonst bevorrechtigten fließenden Verkehr voraus 
Der Vorrang eines Linienbusses an einer Haltestelle nach § 20 Abs. 5 StVO setzt voraus, dass das Einfahren in den an sich bevorrechtigten fließenden Verkehr rechtzeitig angezeigt wird. Fehlt es daran und kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Pkw, trägt der Linienbusfahrer dafür das Verschulden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.




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